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Heute der Pflege von morgen ein Vorbild sein.

Werden Sie Musterpflegeeinrichtung für den erfolgreichen Einsatz von innovativen Technologien in der Pflege.

Bewerben Sie sich mit Ihrer Einrichtung noch bis zum 31.12.2026.

Vorbilder braucht jeder, auch die Pflege.

In der Theorie gibt es bereits viele Technologien, die den Pflegealltag unterstützen können. Die Praxis zeigt aber, dass sich viele dieser Lösungsansätze noch nicht flächendeckend im Realbetrieb etabliert haben. Gründe dafür können unter anderem ein fehlendes Verständnis für den konkreten Nutzen einer Technologie im Pflegealltag sein oder auch die Unsicherheit, die mit dem Einsatz einer bislang unbekannten Technologie einhergeht.

Daher brauchen Pflegeeinrichtungen Vorbilder, die Orientierung schaffen und die Möglichkeit bieten, Technologien unter realen Bedingungen kennenzulernen und sich mit ihnen über Erfahrungen aus der Praxis auszutauschen.

Das KiPf zeichnet mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Einrichtungen in Bayern als Musterpflegeeinrichtung aus, die innovative Pflegetechnologien im Pflegealltag einsetzen und bereit sind, als Vorbild ihre Erfahrungen und Wissen weiterzugeben.

Was macht eine Musterpflegeeinrichtung aus?

Musterpflegeeinrichtungen müssen drei bestimmte Kritierien erfüllen.

Realer Pflegebetrieb mit Standort Bayern

© Alexander Raths
Die Einrichtung befindet sich in Bayern und betreut pflegebedürftige Menschen im regulären Pflegealltag.

Sichtbarer und aktiver Technologieeinsatz

© Koldo_Studio
Die Einrichtung nutzt innovative Technologien im Regelbetrieb. Der Einsatz unterstützt konkret die Pflege oder Versorgung und ist im Alltag erlebbar.

Offenheit für Einblicke und Austausch

© unai
Die Einrichtung ist bereit, ihren Technologieeinsatz zu zeigen, zu erläutern und Erfahrungen mit anderen zu teilen.

Warum lohnt es sich eine Musterpflegeeinrichtung zu werden?

Die Auszeichnung zur Musterpflegeeinrichtung bietet einen vielfältigen Mehrwert.

© Vanhnadak, KiPf

Innovationen der Einrichtung sichtbar machen

Das KiPf unterstützt Einrichtungen dabei, ihren Einsatz innovativer Technologien sowie die damit verbundenen Erfahrungen und Aktivitäten öffentlich darzustellen.

Gütesiegel zur Außendarstellung und Employer-Branding
Fallstudie als erfolgreiches Praxisbeispiel im Pflegealltag
Medien für verschiedene Kommunikationskanäle
Veranstaltungsformate zur Präsentation der Umsetzung
© Vanhnadak, KiPf

Netzwerk von Musterpflegeeinrichtungen beitreten

Ausgezeichnete Musterpflegeeinrichtungen werden Teil eines bayernweiten Netzwerks und erhalten somit Zugang zu Veranstaltungen und Austauschformaten des KiPf mit relevanten Akteuren der Pflege.

Kontakt zu relevanten Pflegeakteuren, Forschungseinrichtungen, Technologieanbietern
Netzwerkveranstaltungen und Austauschformate des KiPf
Besuche zum Austausch unter Musterpflegeeinrichtungen
© Vanhnadak, KiPf

Innovationen und digitale Transformation unterstützen

Durch das KiPf und das dahinter befindliche Netzwerk erhalten Musterpflegeeinrichtungen direkte Unterstützung bei der Weiterentwicklung weiterer innovativer Ansätze.

Digitale Transformation durch Changemanagement
Kontaktvermittlung bei komplexen Fragestellungen
Einführung, Weiterentwicklung und Verstetigung digitaler Lösungen

Offizielle Ehrung auf der care:xpo 2027

Die Kürung der Musterpflegeeinrichtungen erfolgt zu Beginn der care:xpo (ehemals ALTENPFLEGE) am 20.04.2027 in Nürnberg und wird durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention übernommen.

© NürnbergMesse

Wie wird man Musterpflegeeinrichtung?

Sie beginnen mit dem Ausfüllen und Absenden eines Bewerbungsformulars.

Ihre Angaben werden dann nach bestimmten Kriterien geprüft. Im Anschluss erhalten Sie das Ergebnis der Prüfung.

Bei einer positiven Prüfung stimmen wir gemeinsam die weitere Zusammenarbeit ab und Sie erhalten die Auszeichnung als Musterpflegeeinrichtung.

Bewerbung bis 31.12.2026

Bewerbung durch die Einrichtung

Im Bewerbungsformular füllen Sie grundlegende Informationen zur Einrichtung sowie zum Einsatz der innovatien Technologien im Pflegealltag aus.

Prüfung durch das KiPf

Das KiPf prüft das eingereichte Bewerbungsformular auf Inhalt und Vollständigkeit. Bei Bedarf kontaktiert das KiPf die Einrichtung bei Rückfragen.

Auswahl der Einrichtungen durch die Fachforen Zukunftslabor, Professionelle Pflege und Pflegetechnologie

Die Auswahl der Musterpflegeeinrichtungen unter den Bewerbungen erfolgt durch Marlene Klemm, Michael Stockerl (Fachforum Zukunftslabor), Dr. Sabine Berninger (Fachforum Professionelle Pflege) sowie Dr. Stefan Arend (Fachforum Pflegetechnologien). Die vier Fachforenleitungen prüfen insbesondere den innovativen Charakter des Technologieeinsatzes.

Abschluss der Rahmenvereinbahrung

Das KiPf teilt der Einrichtung das Ergebnis der Prüfung mit. Bei einer Zusage wird zwischen dem KiPf und der Einrichtung eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Mit der Unterzeichnung wird die Auszeichnung angenommen und die Zusammenarbeit im Netzwerk der Musterpflegeeinrichtungen geregelt.

Offizielle Benennung und Auszeichnung

Nach Abschluss der Bewerbungsphase erfolgt die offizielle Bennenung der Musterpflegeeinrichtungen. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen der care:xpo am 20.04.2027 in Nürnberg durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Werden Sie ein Vorbild für die Zukunft der Pflege!

Noch Fragen?

Im FAQ finden Sie die passenden Antworten auf Ihre Fragen.

Wer kann sich als Musterpflegeeinrichtung bewerben?
Grundsätzlich können sich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie geeignete Pflegedienste bewerben. Auch quartiersbezogene Ansätze oder Verbünde mehrerer Einrichtungen (z.B. Tagespflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Wohneinrichtungen, Pflegeschulen oder andere Versorgungsangebote) können berücksichtigt werden, sofern sie die Anforderungen an einen praxisnahen Demonstrations- und Lernort erfüllen.
Wie viele Einrichtungen werden als Musterpflegeeinrichtung ausgezeichnet?

Es gibt keinen einzelnen „Gewinner“ der Auszeichnung zur Musterpflegeeinrichtung. Wir zeichnen alle Bewerber aus, welche die Kriterien zur Musterpflegeeinrichtung erfüllen.

Welche Voraussetzungen muss die Einrichtung erfüllen?

Die Einrichtung muss in Bayern liegen und pflegebedürftige Menschen im regulären Pflegealltag betreuen sowie innovative oder digitale Lösungen bereits erfolgreich einsetzen. Diese sollen einen konkreten Beitrag zur Pflege oder Versorgung leisten und im Alltag erlebbar sein.

Darüber hinaus sollte die Einrichtung bereit sein, ihre Erfahrungen mit der eingesetzten Lösung zu zeigen, zu erläutern und mit anderen zu teilen. Dazu gehört auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem KiPf bei der Aufbereitung und Darstellung des Praxisbeispiels.

Eine vollständige Digitalisierung der Einrichtung ist nicht erforderlich.

Welche Technologien sind geeignet?

Der ausschlaggebende Punkt der Technologie muss der gezielte Einsatz zur Unterstützung, Durchführung und Organisation pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsprozesse sein.

Geeignet sind unterschiedliche Pflegetechnologien:

  • dokumentations- und informationsbezogene Technologien
  • assistierende und unterstützende Technologien
  • telemedizinische und telepflegerische Anwendungen
  • KI-gestützte Systeme
  • robotische Systeme
  • sensorbasierte Monitoring- und Sicherheitstechnologien

Muss die eingesetzte Technologie bereits im Regelbetrieb sein?
Ja. Daher ist eine Bewerbung erst möglich, wenn die Technologie über die reine Planung, Entwicklung oder Erprobung hinaus im Regelbetrieb eingesetzt wird.
Müssen mehrere innovative Technologien eingesetzt werden?
Nein. Eine Einrichtung muss nicht mehrere Technologien einsetzen. Auch ein einzelner, gut beschreibbarer Anwendungsfall kann geeignet sein, wenn er einen praktischen Nutzen zeigt und für andere Einrichtungen interessant bzw. übertragbar ist.
Welche Vorteile hat die Auszeichnung zur Musterpflegeeinrichtung?

Als Musterpflegeeinrichtung können Sie

  • Ihre Erfahrungen bayernweit sichtbar machen
  • von der Vernetzung mit anderen Praxispartnern profitieren
  • die eigene digitale Entwicklung reflektieren
  • innovative Lösungen anschaulich präsentieren
  • Impulse für die Weiterentwicklung der Pflege geben
  • an Informations- und Netzwerkveranstaltungen des KiPf teilnehmen und mitwirken
  • anderen Einrichtungen ein Vorbild sein
Entstehen der Einrichtung durch die Teilnahme Kosten?
Nein. Die Teilnahme an der Auszeichnung ist grundsätzlich kostenfrei. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche internen Aufwendungen der Einrichtung, etwa für Personal, technische Ausstattung oder Arbeitszeit, übernommen werden. Die Regelungen der Zusammenarbeit werden mit den ausgewählten Einrichtungen schriftlich in einer Rahmenvereinbarung vereinbart.
Welche Informationen werden für die Bewerbung benötigt?
Die erforderlichen Angaben werden im Bewerbungsformular abgefragt. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Einrichtung und zum eingesetzten Technologieansatz.
Wie läuft die Auswahl zur Musterpflegeeinrichtung ab?

Nach Eingang der Bewerbung prüft das KiPf die Angaben auf Vollständigkeit und Inhalt. Bei offenen Fragen können ergänzende Informationen oder ein persönlicher Austausch erforderlich sein. Anschließend erfolgt die die Auswahl durch die Fachforenleitungen Marlene Klemm, Michael Stockerl, Dr. Sabine Berninger und Dr. Stefan Arend.

Was kommt auf eine ausgezeichnete Musterpflegeeinrichtung zu?
Ausgezeichnete Einrichtungen sollten bereit sein, ihren Technologieeinsatz und ihre Erfahrungen bezüglich Voraussetzungen, Herausforderungen und Grenzen der Umsetzung mit anderen zu teilen. Dies kann beispielsweise durch Interviews, Erfahrungsberichte, Präsentationen, digitale Austauschformate oder auch durch vorab abgestimmte Besuche vor Ort erfolgen.
Wie sieht für Musterpflegeeinrichtungen die Unterstützung durch das KiPf aus?

Musterpflegeeinrichtungen bietet das KiPf die Unterstützung (kostenfrei) in den folgenden Bereichen an:

  • Festlegung des digitalen Schwerpunkts
  • Auswahl und Beschreibung geeigneter Fallbeispiele
  • Nutzung eines Reifegradmodells zur Selbstanalyse bzgl. der Digitalisierung (noch in Planung)
  • Öffentlichkeitsarbeit in Form von Text-, Bild- und Videomaterial zum Technologieeinsatz
  • Einbindung in Informationsplattform (Landkarte und Kampagne)
  • Vernetzung mit anderen Einrichtungen, Fachforen und Praxispartnern

Die konkrete Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall und den verfügbaren Ressourcen.

Inwiefern werden Daten, Bildmaterial und Videos verwendet?
Für die Veröffentlichung von Einrichtungsinformationen, Fotos, Videos oder Erfahrungsberichten werden vorab die erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsvereinbarungen getroffen. Personenbezogene Daten, insbesondere von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Beschäftigten, dürfen nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet und veröffentlicht werden.

Immer noch Fragen?

Porträtbild von Dr. Tom Zentek. Männlich, mittleres Alter, hellbraune und graue Haare mit Brille und braunen Augen.
Wir klären gerne Unklarheiten oder helfen Ihnen während des Bewerbungsprozesses.
Dr. Tom Zentek | Geschäftsstellenleitung